In der Schweiz sind Reiten und Führen im Straßenverkehr gleichgestellt. Folglich gibt es auch kein Reitverbot, wohl aber ein Verbot für Tiere (rotes Verbots-Schild - dreibeiniges Pferd auf Balken“). Das „Verbot für Tiere“ verbietet den Verkehr von Zug-, Reit- und Saumtieren sowie den Viehtrieb.
Ebenso verpflichtet das blaue Schild Reitweg sowohl Reiter als auch Personen, welche die Pferde an der Hand führen, den für sie gekennzeichneten Weg zu benutzen. Andere Straßenbenutzer sind auf Reitwegen nicht zugelassen.