Für das Reiten im Wald sind keine besonderen Vorschriften bekannt. [...] Reiten ist auf Straßen und Wegen sowie besonders dafür gekennzeichneten Grundflächen gestattet oder soweit Grundstückseigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte dies besonders erlaubt haben. Auf gekennzeichneten Wanderwegen, Fußwegen und auf Sport- und Lehrpfaden ist es verboten. In Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten ist das Reiten nur auf den dafür gekennzeichneten Wegen erlaubt.
Reiten auf Feldern (dazu zählen insbesondere Äcker, Wiesen, Weiden, Gärten, Obstanlagen, Baum-, Grün- und Parkanlagen, Deiche, Heide, Moor- und Ödflächen, daran angrenzende Wege, Dämme und Plätze) ist unzulässig. Das Fahren ist nur mit Genehmigung des Grundstückseigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten gestattet.